Urheberrechtsgebühren

Für alle TV Produkte von FL1

Was sind Urheberrechtsgebühren?

Die gesetzlich geschuldeten Beträge für die Urheberrechte Filme, Lieder, Radio- und Fernsehsendungen u. a. sind urheberrechtliche Werke. Sie werden vom schweizerischen Urheberrechtsgesetz geschützt. Es sieht vor, dass die Kabelnetzunternehmen diese Werke im Rahmen der Weiterleitung eines Programms zu ihren Kunden transportieren dürfen. Allerdings muss dafür eine so genannte urheberrechtliche Entschädigung bezahlt werden. FL1 leitet diese Beträge vollumfänglich der Verwertungsgesellschaft Suissimage weiter, welche das Geld an Künstler, Autoren, Interpreten, Sendeanstalten und andere auszahlt.

Neue Regelung Replay TV ab 04.10.2022

Neben Tschechien sind die Schweiz und Liechtenstein die einzigen Länder in Europa, die Replay TV in dieser Form anbieten. Weil man dank dem zeitversetzen Fernsehen die Werbeblöcke überspringen kann, entgehen den Medienhäusern Werbeeinnahmen in Millionenhöhe.
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die TV-Sender erwirkt, dass sie für diese Einnahmeverluste entschädigt werden müssen um ihr Geschäftsmodell aufrecht erhalten zu können. Die Vereinbarung zwischen Netzanbietern, Fernsehsendern und Verwertungsgesellschaften ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) festgehalten, der sich auch mit den Gebühren für das zeitversetzte Fernsehen befasst. Ein Grossteil der Sender – vor allem die deutschen Privaten wie z.B. RTL haben die Vereinbarung unterzeichnet.

Auf der FL1 Senderliste sind diese Sender mit SKIP AD SKIP AD gekennzeichnet.


Ähnlich wie bei YouTube kommen drei sogenannte «Ads» zum Zug.

  1. Start Ad =Ein kurzer Werbeblock zu Beginn einer Replay-Session
  2. Pause-Ad = ein Pop-up Ad, wenn der Zuseher die Pause Taste drückt und
  3. Fast-Forward-Ad = Zwei bis drei Spots, die abgespielt werden, wenn ein TV-Werbeblock übersprungen wird

 

Es gibt 3 verschiedene Arten von Urheberrechtsgebühren:

  • GT 1 regelt die Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke in Kommunikationsnetzen
  • GT 12 regelt die Vergütung von Speicherdiensten PVR, nPVR und ReplayTV
  • GT 12 TOP regelt die Vergütung für werbefreies Replay
TV plus

Ab 04.01.2022 gelten folgende Urheberrechtsgebühren:

Gebühr Relevant für Produkt Beitrag pro Monat
GT 1 Radio-TV 2.53
GT 1 FL1 TV  2.53
GT 12 FL1 TV  | 30 Stunden Replay (zeitversetztes Fernsehen) 2.15
GT 12 FL1 TV  | 7 Tage Replay (zeitversetztes Fernsehen) 2.15
GT 12 TOP FL1 TV  | werbefreies Replay 5.38

Alle Angaben in CHF inkl. Mwst.

FL1 TV

Mit FL1 TV geniessen Sie Ihre Lieblingssendungen und Filme jederzeit zu Hause oder Unterwegs. Dank 7 Tagen Replay, über 160 Sendern - davon mehr als 100 in HD.

FL1 Service Team

Unser Service Team ist für Sie telefonisch erreichbar.

Schließen