TV Sender erwirken Änderungen bei zeitversetztem Fernsehen

14.09.2022

 

TV Sender erwirken Änderungen bei zeitversetztem Fernsehen

- Verwertungsgesellschaften und Branchenverbände einigen sich auf neues Verrechnungsmodell
- 21 private Sender haben diese Branchenvereinbarung bisher unterzeichnet
- Bei diesen Sendern Werbung im Replay TV vollständig zu überspulen wird künftig einfacher aber teurer


Haben Sie die Sondersendung zur brisanten Weltlage oder den Tatort vom Sonntag verpasst? Kein Problem. Schliesslich lässt sich das TV - Programm auf Knopfdruck bis zu 7 Tage an jede beliebige Stelle zurückspulen. Was viele nicht wissen: Neben Tschechien sind die Schweiz und Liechtenstein die einzigen Länder in Europa, die Replay TV in dieser Form anbieten.

Was für die Zuschauer ein Segen ist, ist für die TV-Sender ein Fluch: Weil man dank dem zeitversetzten Fernsehen die Werbeblöcke überspringen kann, entgehen den Medienhäusern Werbeeinnahmen in Millionenhöhe. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die TV-Sender nun erwirkt, dass sie für diese Einnahmeverluste entschädigt werden.

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen die TV Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte ein Entgelt erhalten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich bereits im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz/in Liechtenstein gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz und in Liechtenstein auch künftig in der bisherigen Form anbieten zu können. Durch neue Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.

Replay TV funktioniert bei jenen Sendern welche die Vereinbarung unterzeichnet haben (derzeit 21 Sender, u.a. RTL, PRO 7, 4+…) und aktuell rund die Hälfte der konsumierten Inhalte repräsentieren künftig anders:

Ähnlich wie bei YouTube kommen drei sogenannte «Ads» zum Zug die – zu den aktuell verrechneten Standard-Urheberrechtsgebühren für Replay TV in der Höhe von CHF 2.15 - nicht überspult werden können:
1. Start Ad =Ein kurzer Werbeblock zu Beginn einer Replay-Session.
2. Pause-Ad =ein Pop-up Ad, wenn der Zuseher die Pause Taste drückt und
3. Fast-Forward-Ad = Zwei bis drei Spots, die abgespielt werden, wenn ein TV-Werbeblock übersprungen wird.
So können die Verbreitungsgesellschaften sicherstellen, dass die Konsumenten immer aktuelle Werbung erhalten.

Wer diese Form der Werbung nicht möchte, kann mit der kostenpflichtigen FL1 TV Option «werbefreies Replay» für monatlich CHF 10.38 Werbeblöcke mit einem einzigen Knopfdruck überspringen statt wie bis anhin vorzuspulen.

FL1 CEO Aldo Frick klärt seine Kunden auf: «Am 04. Oktober 2022 wird es soweit sein, dass unsere Kunden den Verwertungsgesellschaften mehr dafür zahlen müssen, wenn sie Werbung vollständig überspringen wollen. Diese höhere Urheberrechtsgebühr kommt in vollem Umfang jenen 21 TV-Sendern zugute, die die Branchenvereinbarung unterzeichnet haben. Das sind vor allem private Sender, bei den öffentlich/rechtlichen Sendern (SRF, ARD, ORF…) kann Werbung wie bisher im Replay übersprungen werden.
Für FL1 ist das nur bedingt erfreulich – denn einerseits ist die technische Implementierung sehr komplex und kostenintensiv und andererseits müssen sich unsere Kunden bei uns melden, wenn sie die höhere Urheberrechtsgebühr in Kauf nehmen, um auch künftig Werbung vollständig überspulen zu können.
Wir sind dennoch froh darüber, mit der Umsetzung der Branchenlösung Replay-TV weiterhin anbieten zu können. Denn jeder zweite Haushalt in Liechtenstein nutzt und schätzt FL1 TV.«

 

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