Änderungen der Taktung & Aufhebung Gebührenimpulse

01.03.2018

Sehr geehrter FL1 Kunde

FL1 wurde durch das Amt für Kommunikation - im Auftrag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein - von der „Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)“ per 01. Oktober 2017 befreit. In diesem Zusammenhang wurde FL1 beauftragt, per 01. April 2018 die bestehende 10-Rp.-Taktung bei den Gesprächen auf eine 30/1-Verrechnung anzupassen. Dies mit der Begründung, dass durch den Wegfall der „Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)“, keine sogenannten Gebühreninformationen (12-kHz-Gebührenimpulse beim Analoganschluss respektive die Lieferung der Advice-of-Charge-Information (AOC) bei ISDN) mehr notwendig sind.

Die 30/1-Verrechnung bedeutet, dass die kommunizierten Preise pro Minute wie folgt abgerechnet werden:

  • ƒDie ersten 30 Sekunden eines Gespräches werden immer verrechnet, auch wenn das Gespräch kürzer als 30 Sekunden dauerte. Dies bedeutet, dass immer mindestens die Hälfte des kommunizierten Preises pro Minute verrechnet wird.
  • Ist das Gespräch länger als 30 Sekunden, wird es sekundengenau abgerechnet. Der Preis pro Sekunde ergibt sich durch „Preis pro Minute dividiert durch 60“.
  • FL1 verrechnet weiterhin keine sogenannte Verbindungsaufbaugebühr. Ausgenommen davon sind Gespräche auf einzelne „Kurznummern“ und „Mehrwertnummern“ (siehe Preisliste).

Auswirkung für den Endkunden

FL1 wird die Verpflichtung der Verrechnungsanpassung im Endkunden-Verrechnungssystem für alle Kunden per 01. April 2018 umsetzen. Dabei wird nur die „Taktung“ wie oben beschrieben angepasst. Die kommunizierten und mit den Endkunden vereinbarten Preise pro Minute bleiben gleich. Die Taktanpassung bewirkt jedoch, dass auf dem Einzelverbindungsnachweis pro Gespräch ungerundete Werte dargestellt werden, nicht mehr 10-Rappen-Werte.

Aufhebung der Gebühreninformationen

Durch die Gebühreninformationen basierend auf den 10-Rp.-Takten besteht bis dato die Möglichkeit, eine interne Aufarbeitung und Weiterverrechnung der Gespräche zu machen. Bedingt durch die Verrechnungsanpassung fehlt FL1 ab 01. April 2018 die Grundlage für die Aussendung dieser Gebühreninformation.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Auswertung der Gebühreninformationen noch in Gebrauch haben, nehmen Sie bitte mit Ihrem Telefoninstallationspartner Kontakt auf.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihr FL1 Team

Schließen