Für alle TV Produkte von FL1
Die gesetzlich geschuldeten Beträge für die Urheberrechte Filme, Lieder, Radio- und Fernsehsendungen u. a. sind urheberrechtliche Werke. Sie werden vom schweizerischen Urheberrechtsgesetz geschützt. Es sieht vor, dass die Kabelnetzunternehmen diese Werke im Rahmen der Weiterleitung eines Programms zu ihren Kunden transportieren dürfen. Allerdings muss dafür eine so genannte urheberrechtliche Entschädigung bezahlt werden. FL1 leitet diese Beträge vollumfänglich der Verwertungsgesellschaft Suissimage weiter, welche das Geld an Künstler, Autoren, Interpreten, Sendeanstalten und andere auszahlt.
Gebühr | Relevant für Produkt | Beitrag pro Monat |
GT 1 | Radio-TV | 2.53 |
GT 1 | FL1 TV | 2.53 |
GT 12 | FL1 TV | 30 Stunden Replay (zeitversetztes Fernsehen) | 2.15 |
GT 12 | FL1 TV | 7 Tage Replay (zeitversetztes Fernsehen) | 2.15 |
Alle Angaben in CHF inkl. Mwst.
Mit FL1 TV geniessen Sie Ihre Lieblingssendungen und Filme jederzeit zu Hause oder Unterwegs. Dank 7 Tagen Replay, über 180 Sendern - davon mehr als 100 in HD - und 300 Filmen zum Mieten wird jeder Tag zum einzigartigen TV-Erlebnis.
Unser Service Team ist für Sie telefonisch erreichbar.